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MentalHealth

Kostenzuschuss beantragen ab sofort möglich!

Liebe Patienten!

Ich habe meine fachspezifische Ausbildung vor einigen Wochen beendet und wurde nun auch offiziell vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz in die Psychotherapeutenliste eingetragen.

Was ändert sich dadurch?

Als sog. „Wahlbehandlerin“ habe ich keinen Vertrag mit den Krankenkassen, jedoch können Sie ab sofort bei Ihrer Krankenkassa Kostenerstattung beantragen. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen einer psychischen Störung, die als Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinn anzusehen ist. (Keine Kosten werden z.B. bei bloßer Beratung in Schul-, Familien- und Berufsproblemen übernommen.)

Aktuelle Tarife pro Einheit (Stand 12.Dez.2018):
Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB): 50 Euro
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA): 40 Euro
Versicherungsanstalt der Eisenbahnen und Bergbau (VAEB): 28 Euro
Gebietskrankenkassen (GKK): 28 Euro
Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA): 28 Euro
Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien (KFA): 28 Euro

Weitere Informationen bezüglich der erforderlichen Unterlagen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkassa.